Deutsche Hanf-Akademie e.V.
Brüssower Allee 88
DE­17291 Prenzlau
Vorstand: Dr. Hans Gusovius & Rainer Nowotny
HRB: VR 5412 NP

Allgemeine Geschäftsbedingungen für unsere Lieferungen und Leistungen

  1. Allgemeines

Unsere Lieferungen und Leistungen liegen ausschließlich unsere nachstehenden Verkaufs und Lieferbedingungen zugrunde. Die Geltung etwaiger vom Besteller verwendeter Bedingungen ist selbst dann ausgeschlossen, wenn wir solchen Bedingungen nicht ausdrücklich widersprechen. Abweichungen und Ergänzungen des Bestellers sind nur mit unserer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung wirksam.

  1. Vertragsabschluß, Schriftform

2.1 Unsere Angebote sind freibleibend.

2.2 Nachträgliche Änderungen des Vertragsinhaltes sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich vereinbart oder innerhalb von 10 Tagen nach mündlicher Vereinbarung schriftlich bestätigt werden.

2.3 Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte und sonstige Leistungsdaten gelten nur annähernd, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.

  1. Preise

3.1 Lieferpreise verstehen sich, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, ab unserem Haus, ausschließlich Verpackung.

3.2 Die Umsatzsteuer wird gesondert mit den am Tag der Lieferung gültigen Sätzen in Rechnung gestellt.

3.3 Gewährte Rabatte gelten ausdrücklich nur bis zum Ablauf des Kalenderjahres. Zum Beginn eines jeden neuen Kalenderjahres erlöschen alle Rabattzusagen bzw. werden neue ausgehandelt.

  1. Teillieferungen, Termine

4.1 Teillieferungen und Teilleistungen sind zulässig.

4.2 Lieferungen von Waren variieren mitunter zur Bestellungen, auch gemäß Angebot. Differenzen von Lieferung und Bestellung von Warenmengen können bis zu 10 % betragen. Die Rechnungslegung erfolgt über die tatsächlich gelieferte Menge, sofern ein Einzelpreis auf dem Angebot oder der Preisliste ausgewiesen wurde.

4.3 Die von uns genannten Fristen und Termine sind unverbindlich, soweit nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist.

4.4 Lieferungs und Leistungsverzögerungen aufgrund von höherer Gewalt und aufgrund von unvorhersehbaren Ereignissen, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen uns, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist hinauszuschieben. Dies gilt auch in Fällen unvorhergesehener Ereignisse, die auf den Betrieb eines Vorlieferanten einwirken und weder von ihm noch von uns zu vertreten sind.

4.5 Werden Fristen und Termine, die gemäß Ziffer 4.2 unverbindlich sind, aus von uns zu vertretenden Gründen um mehr als zwei Wochen überschritten, so ist der Besteller berechtigt, uns schriftlich eine angemessene Nachfrist zu setzen, nach deren fruchtlosen Ablauf er vom Vertrag zurücktreten oder gemäß Ziffer 6. Schadensersatz verlangen kann.

4.6 Im Verzugsfalle haben Unmöglichkeiten nur in soweit zu vertreten, wie wir sie ohne den Verzug vertreten müssen.

  1. Gefahrenübergang

5.1 Bei Lieferung geht die Gefahr auf den Besteller über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung unser Lager verlassen hat. Falls der Versand auf Wunsch des Bestellers oder aus von ihm zu vertretenden Gründen verzögert wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Besteller über.

  1. Schadensersatz wegen Verzug und nachträglicher Unmöglichkeit

6.1 Unsere Haftung auf Schadensersatz wegen Verzug und nachträglicher Unmöglichkeit ist auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt.

  1. Gewährleistung

7.1 Wir leisten für die Dauer der auf den jeweiligen Erzeugnissen angegebenen Zeiträumen Gewähr für jeden die Gebrauchsfähigkeit des Erzeugnisses unserer Lieferung oder Leistung beeinträchtigenden Mangel der auf einen Fehler der Konstruktion, des Materials oder der Ausführung beruht.

7.2 Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Übergang der Gefahr auf den Besteller.

7.3 Der Besteller hat uns Mängel unverzüglich schriftlich oder fernschriftlich anzuzeigen. Er muss uns jedoch Möglichkeiten geben, diese Mängel zu untersuchen und zu beseitigen.

7.4 Im Rahmen unserer Gewährleistung beseitigen wir Mängel nach unserer Wahl durch Ausbesserung oder Ersatzlieferung auf unsere Kosten. Im Falle der Ersatzlieferung hat uns der Besteller die mangelhafte Ware oder Teile auf seine Kosten und Gefahr zu übersenden.

7.5 Wir leisten keine Gewähr für Mängel, deren Ursache erst nach Gefahrübergang eingetreten ist oder die auf schlechte Instandhaltung, schlecht ausgeführte Reparatur oder auf ohne unsere Zustimmung durchgeführten Änderungen beruhen. Für Verschleißteile leisten wir keine Gewähr.

  1. Eigentumsvorbehalt

8.1 Bis zur Erfüllung von (auch Saldo) Forderungen, die uns gegen den Besteller jetzt oder künftig zustehen, werden uns die folgenden Sicherheiten gewährt, die wir auf Verlangen nach unserer Wahl freigeben, soweit der Wert der Sicherheiten unsere Forderungen nachhaltig um mehr als 20 % übersteigt.

8.2 Die Ware bleibt unser Eigentum. Bei einer Weiterveräußerung im nicht verarbeiteten Zustand tritt der Käufer schon jetzt seine Kaufpreisforderung gegen den Erwerber an uns ab; wir nehmen die Abtretung hiermit an. Ungeachtet der Abtretung und unseres Einziehungsrechtes ist der Käufer zur Einziehung solange berechtigt, als er seinen Verpflichtungen uns gegenüber nachkommt und nicht in Vermögensverfall gerät. Auf unser Verlangen hat der Käufer die zur Einziehung erforderlichen Angaben über die abgetretenen Forderungen unverzüglich zu machen und seinen Schuldnern die Abtretung mitzuteilen.

8.3 Bei Zugriff Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Besteller auf unser Eigentum hingewiesen und uns unverzüglich benachrichtigen. Kosten und Schäden trägt der Besteller.

8.4 Bei vertragswidrigem Verhalten, insbesondere Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Bestellers zurückzunehmen oder gegebenenfalls Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch uns liegt, soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet, kein Rücktritt vom Vertrag.

  1. Zahlungsbedingungen

9.1 Soweit nicht anders vereinbart ist, sind Zahlungen an uns bar ohne jeden Abzug bei der von uns angegebenen Zahlstelle zu leisten.

9.2 Wir sind berechtigt, trotz anderslautender Bestimmungen des Bestellers, zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind wir berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.

9.3 Gerät der Besteller mit der Erfüllung seiner Zahlungsverpflichtungen in Verzug, so sind wir berechtigt, Zinsen in Höhe von 3 % über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank ohne Nachweis zu fordern. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

9.4 Der Besteller ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn wir ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben oder wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden sind.

  1. Konstruktionsänderungen

10.1 Wir behalten uns ausdrücklich das Recht vor, jederzeit Konstruktionsänderungen vorzunehmen, sind jedoch verpflichtet, derartige Änderungen auch an bereits ausgelieferten Produkten vorzunehmen.

  1. Sonstige Schadensansprüche

11.1 Soweit nicht im Vertrag einschließlich dieser Bedingungen geregelt, sind Schadensersatzansprüche des Bestellers wegen Mangelfolgeschäden, Verletzung von vertraglichen oder gesetzlichen Nebenpflichten, positiver Vertragsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluß, unerlaubter Handlunge, sowie aus anderen Rechtsgründen ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen unsererseits oder seitens unserer Erfüllungsgehilfen auf Vorsatz oder auf grob fahrlässigem Verhalten.

11.2 Die Regelung gemäß Ziffer 11.1 gilt auch für die persönliche Haftung unserer Erfüllungsgehilfen sowie für die Haftung der von uns eingesetzten Dritten.

11.3 Soweit wir zum Schadensersatz verpflichtet sind, beschränkt sich diese Verpflichtung stets auf den im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vorhersehbaren Schaden.

  1. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit

12.1 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Gültigkeit der einheitlichen Kaufgesetze ist ausgeschlossen.

12.2 Erfüllungsort für alle Lieferungen und Zahlungen ist Prenzlau.

12.3 Gerichtsstand ist Prenzlau. Wir behalten uns jedoch vor, Klage am Sitz des Bestellers zu erheben.

12.4 Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

Prenzlau, den 01.01.2020