| Planungsfehler |
Bauschäden |
Bauschäden durch Nichtbeachtung von Planungs- oder Verarbeitungsvorschriften
Zum Herbst oder Winter kondensiert H2O am ungedämmten Spitzboden Ein Bauschaden, der leider oft und unbedacht begangen wird, egal welche Materialien (Hanf, Mineralwolle, Polyesterfaser...) genutzt wurden, ist folgender:
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Im Dachgeschoss wird eine Zwischensparrendämmung sachgerecht und unter Beachtung der jeweiligen Verarbeitungsvorschrift eingebaut. Dabei wird ein Spitzboden als Kaltboden abgetrennt. Inzwischen wurde es Herbst oder Winter und es beginnen verschiedene Innenarbeiten. Die Wände werden verputzt oder ein Nassestrich wird im Erdgeschoss eingebracht. Der Maurerbetrieb verlangt vom Bauherren, dass zu heizen ist, damit das Wasser dem Baukörper entzogen wird; anschließend sollen die Fenster geöffnet werden, damit das Wasser nach außen abtransportiert werden kann. |
Jedoch schützt dieses Vorgehen unzureichend den rohfertigen Bau. Die meisten Baukonstruktionen sind nicht ausgelegt für die übermäßigen Feutigkeitsmengen, die beim Abtrocknen frischer Putze und Estriche auftreten. Selbst wenn die Fenster geöffnet werden, kann bei kalter Außenluft nicht sichergestellt werden, dass alle Feuchtigkeit direkt nach außen gebracht wird, vielmehr herrscht während der Abtrocknungsphase von frischen Putzen oder Estrichen eine feuchte Raumluft. Bei kalten Außentemperaturen kommt es nun zu unkontrollierbaren Kondensationen und Diffusionen im und am Baukörper. Die meisten Baukonstruktionen verkraften nicht, dass über mehrere Tage eine Luftfeuchte von 90 %rF und mehr bei (relativ) warmer Innentemperatur und kalter Außentemperatur vorliegen. Es sind also zusätzliche Maßnahmen zu ergreifen, um Bauschäden, insbesondere an Holzkonstruktionen, zu verhindern.
 Sofern keine feuchtigkeitssperrenden Maßnahmen während der Abtrocknungsphase frischer Putze und Estriche unternommen wurden, ist es vorauszusehen, dass im kalten Spitzboden die gesättigte Luft an der kalten Außenwand kondensiert und das Kondenswasser an den Sparren oder an den Außenflächen abfließt. Wurde dann die Dämmung nicht durch zusätzliche Maßnahmen während der Abtrocknungsphase geschützt, dringt das Wasser ungehindert in die Dämmung und verursacht je nach verwendetetn Materialien entweder Schaden an der Dämmung oder an der Holzkonstruktion.
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Wurde mit Hanf-Dämmwolle gedämmt und unterlief ein solcher Bauausführungsfehler, nimmt in diesem Fall der Hanf das Wasser auf. Dann ist die feuchte oder nasse Hanf-Dämmwolle herauszunehmen und ein Sachverständiger anzurufen, der entscheidet, ob nach Abtrocknung des Materials dieses wieder eingebracht werden kann. In jedem Fall aber sind sofort Gegemaßnahmen zu ergreifen, um nicht auch noch andere Baumaterialien zu gefährden.
 Aufsteigende Feuchtigkeit durch nicht gesperrte Aussenwände Aussenwand muss nach unten abgesperrt sein, ansonsten kann die Aussenwand schimmeln, egal ob gedämmt oder nicht gedämmt. Ob oder ob nicht entscheidet derjenige der darinnen wohnt. Ein Haus, welches längere Zeit leer steht (z.B. Herbst+Winter) ist unweigerlich der Gefahr ausgesetzt.
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 Feuchtigkeit als Langzeitphänomen Eine "Winddichtung" ist heutzutage ausgesprochen wichtig, auch eine "Winddichtungs-Prüfung" ist zu empfehlen, aber damit dürfen nicht konstruktive Mängel vertuscht werden. Das schwankende Wetter, das Leben im Haus, ein Nagel in der Wand, Schwund beim Austrocknen der Balken und Sparren, Arbeiten der Pfette ... alles verursacht immer auch Schwankungen und immer auch wechselnde Feuchte des Holzes. Daher muss Feuchigkeit immer wieder hinaus können. Ein vollständiges Absperren verursacht notwendig Langzeitschäden, ob im Fensterbereich, an der Pfette oder in der Dachkonstruktion. Jedes Bauteil muss die Möglichkeit haben, Feuchtigkeit wieder abgeben zu können.
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 Vermeidung von Planungsschäden Oft werden Plaungs- und Bauausführungsschäden oder -Mängel erst nach Fertigstellung des Baues bemerkt, oft erst sehr viel später, wenn sich Langzeitschäden einstellen. Daher ist eine bauphysikalische Betreuung vor und während der Bauphase immer zu empfehlen.
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